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Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen. Prozess wegen Vergewaltigung und Körperverletzung gegen Korbacher fortgesetzt. Glaubt man den Zeugen am zweiten Verhandlungstag im Revisionsprozess gegen einen Korbacher 27 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor dem Landgericht Kassel, dann tendiert der Prozessbeobachter in Richtung Entlarvung. Der Angeklagte hatte in der Nacht zum Juli während eines Polterabends im Kellertreppenaufgang eines Hauses Sex mit einer jährigen Frau.
Sie wurden schlagartig von dem damaligen Freund der Frau gestoppt. Er hatte die beiden erwischt und dem Angeklagten einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. War der Sex von beiden gewollt oder von ihm mit einer zusätzlichen Körperverletzung erzwungen worden? Der Jährige soll der Frau den kleinen Finger gebrochen und sie dadurch gefügig gemacht haben. Nun scheint sich das Blatt zu wenden. Was hat sich gegenüber dem ersten Prozess verändert?
Zunächst mussten der Angeklagte, aber auch einige Zeugen ihre Hosen noch weiter herunterlassen und mehr über ihre Sexpraktiken und ihr Intimleben preisgeben. Da war etwa die Silvesternacht ins Jahr , wo sich der Angeklagte und die Klägerin in der Wohnung des Jährigen näher kennengelernt hatten. Diese Nacht endete für die beiden im Bett beim Gruppensex mit einem befreundeten Paar. Allerdings sei der Klägerin übel geworden und sie musste sich noch im Schlafzimmer übergeben.
Dies bestätigte das befreundete Paar am Dienstag im Zeugenstand. Die Zeugin, die mittlerweile mit dem Angeklagten liiert ist, berichtete auch über Gespräche mit der Klägerin nach dem Polterabend. Sie warf ihr vor, dass sie mit ihren Vorwürfen nur ihre Beziehung zu ihrem Freund retten wolle, aber sie dürfe das nicht auf Kosten des späteren Angeklagten machen. Der Gruppensex mit dieser Viererbesetzung habe sich einige Wochen später wiederholt.
Dabei habe die Klägerin vor allem mit ihrem Partner Zärtlichkeiten ausgetauscht. Der Mann bestätigte diese Aussage. Eine weitere Zeugin teilte mit, dass ihr Freund im Oktober fremdgegangen sei und sie daraufhin die Nebenbuhlerin angerufen habe. Es war die Klägerin. Diese habe ihr auch erzählt, dass ihr Freund bei einer Rangelei mit dem Vergewaltiger ihr den Finger gebrochen habe. Dass nicht der Angeklagte der Frau den Finger gebrochen habe, sondern er selbst, vertraute der damalige Freund noch während des Polterabends einem Freund 32 an.